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Wir sind vertreten durch:

Helga Hummer: Stellvertreterin des Vorsitzenden des Ortsbeirates Hönow

Andreas Jung: Mitglied des Ortsbeirates

 

Dr. Frank Galeski

Wie weiter mit der Schulwegsicherung in Hönow

Februar 2022

Als vor mehr als zwei Jahren die Gebrüder-Grimm-Grundschule in Hönow am neuen Standort in der Siedlungserweiterung an den Start ging war schon klar, dass die Verkehrsregelungen rund um den Schulstandort nach einer ersten Phase des Schulbetriebes noch einmal überprüft werden müssen.

Nun gab es von Anwohnern wie auch aus dem Kreis der Elternvertreter Hinweise, an welchen Stellen es insbesondere vor Unterrichtsbeginn und nachmittags zu kritischen Verkehrssituationen kommen kann. Mit unserem Antrag zur Überprüfung der Einbahnstraßenregelung um das Schulgelände nahmen wir noch im alten Jahr eine der Gefahrenpunkte ins Visier.

Dieser Antrag war in die Diskussion der Ausschüsse verwiesen worden und gipfelte in einer Ortsbegehung gemeinsam mit dem Straßenverkehrsamt am 31.01.2022, bei der mögliche Lösungsansätze, deren Machbarkeit und die Zuständigkeiten diskutiert wurden. Insbesondere wurden Querungshilfen in der Brandenburgischen Straße im Bereich der Bushaltestellen, eine Erweiterung der Tempo-30-Zone an der Schule und mögliche Ampelsignalanlagen angesprochen.

Im Ergebnis wurde ein Protokoll mit insgesamt 9 Maßnahmevorschlägen durch den Bürgermeister vorgelegt, die jetzt weiter zu diskutieren und zügig auf ihre Umsetzbarkeit zu überprüfen sind. Dazu sind der externe Rat von Verkehrsplanern, die Mitwirkung der Fachgremien der Gemeindevertretung und die Beteiligung der Eltern- und Schülervertretung sowie der betroffenen Anwohner unerlässlich.

1. Die Übergänge der Schul- und Marderstraße (anliegend an der Brandenburgischen Straße) erhalten einen Fußgängerüberweg, um sicher den Vorplatz des Schulgeländes erreichen zu können.

2. Die Bushaltestelle nördlich des Schulgeländes wird in Richtung der Stienitzstraße in die nächstmögliche Parktasche verlegt (ca. 20-30m, zur besseren Gesamteinsicht der Brandenburgischen Straße für die KfZ-Verkehrsteilnehmer). Ziel soll hierbei sein, eine sichere Verkehrsquerung (FÜ oder Bedarfsampel) über die Brandenburgische Straße verkehrsrechtlich anordnen zu können. Die Gemeinde stellt die baulichen Grundlagen dazu her.

3. Die Bushaltestelle südlich des Schulgeländes bleibt am Standort. Auch hier ist die Zielsetzung, eine sichere Verkehrsquerung (FÜ oder Bedarfsampel) verkehrsrechtlich anordnen zu können. Die Gemeinde stellt die baulichen Grundlagen dazu her.

4. Die Tempobeschränkung auf 30 km/h wird nördlich ab der Stienitzstraße in Richtung Schule und südlich ab der Thälmannstraße in Richtung Schule auf der Brandenburgischen Straße durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet.

5. Die Bedarfsampel Am Lärchengrund / Hoppegartener Straße wird hinsichtlich der verkehrsrechtlichen Anordnung nochmals geprüft. Die Gemeindeverwaltung Hoppegarten (Bereich Tiefbau) arbeitet den Sachstand nach Verkehrszählung noch einmal zu. Ggf. werden die offenen Punkte (Auftragslage in Richtung Gemeindeverwaltung) auf der Arbeitsebene dargelegt. Ziel soll auch hier sein, eine weitere sichere Möglichkeit für die Kinder in Richtung der zentralen Zuwegung zur Schule (in der Weiterführung Am Lärchengrund - Schulstraße) über die Hoppegartener Straße zu ermöglichen.

6. Die Bedarfsampel Am Reiherhorst / Thälmannstraße wird hinsichtlich der verkehrsrechtlichen Annordnung in Angriff genommen. Die notwendigen Verkehrszählungen sowie die weiterführenden Arbeiten (analog Punkt 5) wird auf der Arbeitsebene besprochen. Auch hier soll Ziel sein, eine sichere Verkehrsquerung über die Hoppegartener Straße aus dem „süddeutschen Viertel“ in Richtung der zentralen Zuwegung zur Schule zu ermöglichen. Ggf. sind weitere verkehrliche Maßnahmen (Mittelinsel oder ähnliches) zur Verkehrsberuhigung zu planen.

7. Das Halteverbot auf der linken Fahrbahnseite in Richtung Neuenhagener Chaussee auf der Bamberger Straße wird verkehrsrechtlich angeordnet (kurzes Stück ab der Brandenburgischen Straße bis zur Neuenhagener Chaussee).

8. Die Gemeinde plant und baut am rechten Fahrbahnrand in Richtung Neuenhagener Chaussee auf der Bamberger Straße einen Geh- und Radweg (kurzes Stück ab der Brandenburgischen Straße bis zur Neuenhagener Chaussee).

9. Die Gemeinde plant und baut auf der Bamberger Straße zur Verkehrsberuhigung auf dem Teilstück zwischen der Brandenburgischen Straße und der Neuenhagener Chaussee eine Mittelinsel.